BRANCHENVERZEICHNIS
Für die Planung Ihrer Hochzeit finden Sie in unserem Branchenverzeichnis eine große Auswahl an Kärntner Hochzeitsdienstleistern
In unserem Branchenverzeichnis finden
Sie eine große Auswahl an Kärntner
Firmen die speziell zum Thema Heiraten
Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Branche
Bezirk
Kategorie
EINTRÄGE SUCHEN
submit
>> Alle Einträge anzeigen
Rund um die PlanungRund um die Braut
Rund um den BrautigamRund um die Feier
Home | Aktuelles | Die Eingetragene Partnerschaft - Informa...

Aktuelles

10.03.2010 - Die Eingetragene Partnerschaft - Informationen und rechtliche Grundlagen
Kurzer Rückblick
Seit über zwei Monaten gibt es nun für homosexuelle Paare in Österreich die Möglichkeit, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Mit dem formalen Akt werden die Partner/Partnerinnen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung rechtlich abgesichert. Durch die feierliche Zeremonie wird die Verpartnerung zu einem ganz besonderen Ereignis im Leben der zukünftigen Partner.

Die ersten Verpartnerungen wurden am 1.1. 2010 in Wien durchgeführt. In Kärnten gab es die erste Verpartnerung in Villach, vier Eingetragene Partnerschaften wurden in Klagenfurt begründet. Damit war das Interesse bisher noch eher gering, es ist aber anzunehmen, dass im Frühjahr und im Sommer einige Verpartnerungen folgen werden.

Zur ersten Verpartnerung in Kärnten finden Sie unter nachfolgendem Link den Bericht der Kleinen Zeitung:
http://www.kleinezeitung.at/kaertnen/villach/villach/2259461/erste-eingetragene-partnerschaft-kaernten.story

Das heirateninkaernten.at-Team freut sich schon darauf, in Zukunft auch von einigen Verpartnerungen berichten zu dürfen.

Welche Dokumente sind im Vorfeld einer Verpartnerung einzureichen?
Kann ein gemeinsamer Nachname gewählt werden?
Welche rechtlichen Pflichten kommen auf die Partner zu?
Auf diese Fragen und auch viele andere mehr möchte heirateninkaernten.at eine Antwort liefern.
Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich beim Standesamt Villach und insbesondere bei Herrn Ofenbauer für die bereitwillige und ausführliche Auskunft bedanken.


Informationen über den behördlichen Ablauf und die Zeremonie

Wie läuft eine Verpartnerung ab?

Haben Sie sich für diesen Schritt entschieden, so gilt es zunächst, sich für die Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft anzumelden. Die Voraussetzung dazu ist, dass beide Partner/Partnerinnen volljährig und geschäftsfähig sind. Dazu finden Sie sich bei jener Bezirkshauptmannschaft/jenem Magistrat ein, bei der/dem ein Partner mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Beide Partnerschaftswerber sollten bei der Antragsstellung anwesend sein. Nach dem Partnerschaftsgesetz behalten die eingetragenen Partner Ihre bisherigen Namen.

Zur Anmeldung der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Standesamt erhältlich)
  • ein Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein amtlicher Lichtbildausweis
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Partnerschaftsurkunden aller früheren Partnerschaften
  • Urkunden/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Vorehen/Partnerschaften (mit Rechtskraftsbestätigung)
  • Sterbeurkunden früherer Ehegatten/Partner
  • Urkunden über akademische Grade und Standesbezeichnungen

Nach der Abwicklung der formalen Voraussetzungen kann die Verpartnerung nun bei jeder Behörde oder bei jedem Magistrat in ganz Österreich durchgeführt werden. Man sollte sich im Vorfeld unbedingt genau über den Ablauf informieren, viele Behörden und Magistrate bieten eine feierliche Zeremonie an: In Villach etwa findet die Verpartnerung auf Wunsch im Stadtsenatssaal des Rathauses mit Blumenschmuck, Ringtausch und vielem mehr statt.

Nach der Verpartnerung
Diese und viele weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite: www.help.gv.at
Die beiden Partner/Partnerinnen sind mit der Unterzeichnung der protokollierten Erklärung, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten eingegangen. In vielen Fällen haben die Partner nun die gleichen Rechte wie Ehepartner. Ein sehr wichtiger Punkt ist etwa, dass der Partner vor dem Gesetz nun als Angehöriger gilt. Die Partner müssen sich gegenseitig beistehen und gemeinsam wohnen, wobei ein vorübergehendes getrenntes Wohnen unter bestimmten Umständen (wenn ein Zusammenleben unzumutbar oder ein getrennter Wohnsitz aus wichtigen persönlichen Gründen gerechtfertigt ist) möglich ist. Die Partner müssen zur Finanzierung des gemeinsamen Lebens beitragen - je nach Möglichkeiten:
Führt ein Partner den Haushalt, so hat er durch seinen Beitrag zur Deckung der Lebensbedürfnisse Anspruch auf Unterhalt.

Auch in Vermögensrechtlicher Hinsicht und im Erbrecht entfaltet eine eingetragene Partnerschaft die gleichen Rechtswirkungen wie eine Ehe. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass gemeinsame Ersparnisse und Gebrauchsvermögen bei einer Trennung der Aufteilung unterliegen. Auch eine Wohnung, die einem der Partner gehört, kann unter bestimmten Umständen auf den Anderen übertragen werden. Eine vorherige Regelung dieser Aufteilung der Ersparnisse bzw. der Wohnung ist nur in einem Notariatsakt möglich. Gleich wie ein Ehevertrag kann dies also in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden.

Ein Recht, das auch nach der Verpartnerung vorenthalten bleibt, ist das der Adoption:
Die Partner bzw. Partnerinnen dürfen weder ein gemeinsames Kind noch ein Kind des Partners adoptieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen nützlichen Überblick zur rechtlichen Lage und zur Abwicklung der Formalitäten geben konnten und wünschen allen Paaren, die sich zu einer Verpartnerung entschlossen haben, eine schöne Feier und einen tollen Start ins gemeinsame Leben!

Branchen Verzeichnis
Standgesamt & Kirche
Karntens Regionen
Stöbern Sie in unseren Verkaufsanzeigen und finden Sie Ihren Traum in Weiß!

Read online