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10.03.2010 - Die Eingetragene Partnerschaft - Informationen und rechtliche Grundlagen
Seit über zwei Monaten gibt es nun für homosexuelle Paare in Österreich die Möglichkeit, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Mit dem formalen Akt werden die Partner/Partnerinnen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung rechtlich abgesichert. Durch die feierliche Zeremonie wird die Verpartnerung zu einem ganz besonderen Ereignis im Leben der zukünftigen Partner. Die ersten Verpartnerungen wurden am 1.1. 2010 in Wien durchgeführt. In Kärnten gab es die erste Verpartnerung in Villach, vier Eingetragene Partnerschaften wurden in Klagenfurt begründet. Damit war das Interesse bisher noch eher gering, es ist aber anzunehmen, dass im Frühjahr und im Sommer einige Verpartnerungen folgen werden. Zur ersten Verpartnerung in Kärnten finden Sie unter nachfolgendem Link den Bericht der Kleinen Zeitung: http://www.kleinezeitung.at/kaertnen/villach/villach/2259461/erste-eingetragene-partnerschaft-kaernten.story Das heirateninkaernten.at-Team freut sich schon darauf, in Zukunft auch von einigen Verpartnerungen berichten zu dürfen. Welche Dokumente sind im Vorfeld einer Verpartnerung einzureichen? Kann ein gemeinsamer Nachname gewählt werden? Welche rechtlichen Pflichten kommen auf die Partner zu? Auf diese Fragen und auch viele andere mehr möchte heirateninkaernten.at eine Antwort liefern. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich beim Standesamt Villach und insbesondere bei Herrn Ofenbauer für die bereitwillige und ausführliche Auskunft bedanken. Informationen über den behördlichen Ablauf und die Zeremonie Wie läuft eine Verpartnerung ab? Haben Sie sich für diesen Schritt entschieden, so gilt es zunächst, sich für die Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft anzumelden. Die Voraussetzung dazu ist, dass beide Partner/Partnerinnen volljährig und geschäftsfähig sind. Dazu finden Sie sich bei jener Bezirkshauptmannschaft/jenem Magistrat ein, bei der/dem ein Partner mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Beide Partnerschaftswerber sollten bei der Antragsstellung anwesend sein. Nach dem Partnerschaftsgesetz behalten die eingetragenen Partner Ihre bisherigen Namen. Zur Anmeldung der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Nach der Abwicklung der formalen Voraussetzungen kann die Verpartnerung nun bei jeder Behörde oder bei jedem Magistrat in ganz Österreich durchgeführt werden. Man sollte sich im Vorfeld unbedingt genau über den Ablauf informieren, viele Behörden und Magistrate bieten eine feierliche Zeremonie an: In Villach etwa findet die Verpartnerung auf Wunsch im Stadtsenatssaal des Rathauses mit Blumenschmuck, Ringtausch und vielem mehr statt. |
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