Kärntens
Standesämter
Wird die Frage der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten, ob die Brautleute die Ehe miteinander eingehen wollen, von beiden mit „Ja“ beantwortet, so werden diese zu „rechtmäßig verbundenen Eheleuten“ erklärt.Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Somit können in Österreich seit dem 1. Jänner 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.Wo Ihr Euch traut…In jedem österreichischen Standesamt könnt Ihr Eure Eheschließung anmelden, indem das „Aufgebot“ erstellt wird. Darunter versteht man die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Es ist selbstverständlich möglich, dass Eure standesamtliche Trauung dann in einem anderen Standesamt stattfindet. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Eure Trauung außerhalb des Standesamtes stattfindet. Diese Örtlichkeit muss der Bedeutung der Ehe angemessen sein und entsprechen. Das von Euch ausgewählte Standesamt entscheidet, ob der von Euch gewünschte Ort möglich ist. Für solche „Extrawünsche“ fallen meistens auch zusätzliche Gebühren an!
Quelle: oesterreich.gv.at
Am Standesamt erklären die beiden Verlobten bei gleichzeitiger Anwesenheit persönlich vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Inzwischen ist es möglich, standesamtlich auch ohne anwesende ZeugInnen zu heiraten. Das Brautpaar kann aber nach wie vor auch TrauzeugInnen dabeihaben, wenn es gewünscht ist. Solltet Ihr Euch also dazu entschließen, im Beisein von TrauzeugInnen zu heiraten, so müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen zumindest 18 Jahre alt sein, sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und die Sprache, in der die Trauung stattfindet, verstehen können (falls dem nicht so ist, wird ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin hinzugezogen). In Österreich könnt Ihr einen oder auch zwei TrauzeugInnen einsetzen.
An Eurem Hochzeitstag sind übrigens einige Formalitäten zu erledigen. Deshalb macht es durchaus Sinn, schon früher beim Standesamt einzutreffen. Sowohl Ihr als die Brautleute, als auch Eure TrauzeugInnen (sofern Ihr welche habt), müsst Euch mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
Wichtig!
Denkt daran, dass Ihr rechtzeitig einen Termin mit Eurem (Wunsch-)Standesamt vereinbaren müsst! Das „Aufgebot“ ist übrigens nur längstens sechs Monate gültig!